1994/2000/2008-Skelett an der A 63 bei Klein-Winternheim
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1994/2000/2008-Skelett an der A 63 bei Klein-Winternheim
Polizei will Identität eines Toten klären
18.11.2015 Im Jahr 2008 wurde an der A 63 bei Klein-Winternheim das Skelett eines unbekannten Mannes gefunden. In einem neuen Verfahren hat die Polizei nun sein Gesicht rekonstruiert. Am heutigen Mittwoch ist der Fall Thema in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst.
weiter im Link.....
http://www.ruesselsheimer-echo.de/lokal ... 41,1704457
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Re: 1994/2000-Skelett an der A 63 bei Klein-Winternheim
Skelett einer unbekannten männlichen Leiche in Klein-Winternheim bei Mainz (RP) am Dienstag, 29.04.2008, aufgefunden - möglicherweise Opfer eines Tötungsdelikts
Unbekannter_Toter_frontal_InternetUnbekannter_Toter_frontal_Internet
Unbekannter_Toter_Konstruktion_Internet Geschlecht: männlich
Status der Person: Identifizierung von Toten
Personenbeschreibung/besondere Hinweise:
Der Verstorbene war wahrscheinlich zum Zeitpunkt seines Todes 36 bis 42 Jahre alt (Geburtsjahrgang: 1952 bis 1964) und ca. 170/ 171cm (+/- 4cm Toleranz) groß.
Bereits im Jahr 2008 wurde eine Gesichtsrekonstruktion erstellt und damals veröffentlicht. Die neue, jetzt erstellte Gesichtsweichteilrekonstruktion entspricht dem neuesten Stand der Wissenschaft und ist deutlich detaillierter als die Rekonstruktion aus dem Jahr 2008.
Sachverhaltsbeschreibung:
Im April 2008 wurde bei Rodungsarbeiten in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Klein-Winternheim (Bundesautobahn A63) bei Mainz das Skelett einer männlichen Person aufgefunden. Die Umstände am Fundort begründen den Verdacht eines Kapitalverbrechens.
Den bisherigen Ermittlungen und Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zufolge wurde der Getötete zwischen dem Jahr 1994 und 2000 an der späteren Fundstelle abgelegt.
Trotz intensiver Ermittlungen konnte bislang die Identität des Verstorbenen nicht geklärt werden.
Helfen Sie der Polizei
Gesuchte Hinweise
Für sachdienliche Hinweise, die zu einer Aufklärung des Verbrechens führen, wurde seitens der StA Mainz eine Belohnung von 2.500 Euro (zweitausendfünfhundert) ausgesetzt.
Über die Zuerkennung ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
Zuständige Dienststelle
Polizeipräsidium Mainz, Kriminaldirektion Mainz, Kommissariat 11
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
Telefon: 06131/ 65-3815
Ihre Hinweise senden Sie bitte an kdmainz.k11@polizei.rlp.de
Herausgeber Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Aktualisierungsdatum 16.10.2015
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/ ... n=DESC.htm
weitere Medien zur Fahndung Unbekannter_Toter_frontal_InternetUnbekannter_Toter_frontal_Internet
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Der Verstorbene war wahrscheinlich zum Zeitpunkt seines Todes 36 bis 42 Jahre alt (Geburtsjahrgang: 1952 bis 1964) und ca. 170/ 171cm (+/- 4cm Toleranz) groß.
Bereits im Jahr 2008 wurde eine Gesichtsrekonstruktion erstellt und damals veröffentlicht. Die neue, jetzt erstellte Gesichtsweichteilrekonstruktion entspricht dem neuesten Stand der Wissenschaft und ist deutlich detaillierter als die Rekonstruktion aus dem Jahr 2008.
Sachverhaltsbeschreibung:
Im April 2008 wurde bei Rodungsarbeiten in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Klein-Winternheim (Bundesautobahn A63) bei Mainz das Skelett einer männlichen Person aufgefunden. Die Umstände am Fundort begründen den Verdacht eines Kapitalverbrechens.
Den bisherigen Ermittlungen und Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zufolge wurde der Getötete zwischen dem Jahr 1994 und 2000 an der späteren Fundstelle abgelegt.
Trotz intensiver Ermittlungen konnte bislang die Identität des Verstorbenen nicht geklärt werden.
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Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
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